Vorsorge­auftrag

Erledigung Ihrer Ange­legen­heiten
im Alter.

Eines Tages kön­nen Sie viel­leicht nicht mehr für sich sel­ber sor­gen – ich küm­mere mich um Ihre In­te­res­sen im Rah­men eines Vor­sorge­auf­trags.

Der Vor­sorge­auf­trag wurde in der Schweiz per 1.1. 2013 im Zu­sam­men­hang mit dem neuen Kin­der- und Er­wach­senen­schutz­ge­setz ein­ge­führt. Er dient der ord­nungs­ge­mäs­sen Re­ge­lung der An­ge­le­gen­hei­ten von vor­über­ge­hend oder de­fi­ni­tiv ur­teils­un­fä­higen Men­schen. Ur­sa­chen für die Ur­teils­un­fä­hig­keit kön­nen ein Un­fall, eine plötz­lich ein­tre­ten­de Krank­heit, Al­ters­schwä­che oder Al­ters­demenz sein.

Mit einem Vor­sorge­auf­trag er­mäch­ti­gen Sie eine oder meh­re­re Ver­trauens­per­so­nen zur Wahr­neh­mung Ihrer Rech­te und Pflich­ten. Vor allem be­tag­te Men­schen kön­nen in einem rechts­gül­ti­gen Vor­sorge­auf­trag ihren Wil­len fest­hal­ten. Aber auch in jün­ge­ren Jah­ren ist es nicht zu früh für eine sol­che Ver­ein­ba­rung. Vor­sor­gen ist im­mer besser.

Damit ein Vor­sorge­auf­trag Rechts­gül­tig­keit er­langt, muss er ent­we­der von Hand ge­schrie­ben und un­ter­zeich­net oder no­ta­riell be­ur­kun­det wer­den. Er muss eine kla­re Be­schrei­bung der an die Ver­trauens­per­son über­tra­ge­nen Auf­ga­ben be­in­hal­ten. Mög­lich sind auch die Über­tra­gung von Ein­zel­auf­ga­ben und die Er­tei­lung von Wei­sun­gen zur Um­setzung.

Der Vor­sorge­auf­trag ver­hin­dert die Er­rich­tung einer Bei­stands­chaft und damit einen be­hörd­li­chen Ein­griff in die Priva­tsphäre.

Download

Nach Ihrem Willen und auf der Basis
von Ver­trauen.

Die Wahl der ge­eig­ne­ten Per­son für die Er­tei­lung eines Vor­sorge­auf­trags will wohl über­legt sein. Schlüs­sel­kri­ter­ien sind Fach­wis­sen und Ver­trauens­wür­dig­keit. Mensch­liche Quali­tä­ten sind eben­so wich­tig wie Know-how in fi­nan­ziel­len und treu­hän­de­ri­schen Be­lan­gen. Die früh­zei­tige Kon­takt­nahme er­mög­licht den Auf­bau eines für die Er­fül­lung des Vor­sorge­auf­trags un­ab­ding­ba­ren Ver­trauens­ver­hält­niss­es. Man weiss nie, was im Le­ben auf einen zukommt.

Ich ver­füge über mehr­jäh­rige Er­fah­rung im Be­reich des Er­wach­senen­schut­zes und übe ent­spr­echen­de Man­date aus. Meine Man­dan­ten und de­ren An­ge­hör­ige be­schei­ni­gen mir ab­so­lu­te In­te­gri­tät. Sie schät­zen es, dass sie es nicht mit einem ano­ny­men Un­ter­neh­men zu tun haben. Viel­mehr er­le­ben sie mich als ver­trauens­wür­dige Fach­per­son, die voll in der Ver­ant­wor­tung steht und sich per­sön­lich im ihre An­lie­gen küm­mert: mit Em­pathie und Sen­si­bili­tät für die Be­find­lich­keit der Auf­trag­ge­ber. An­ders als An­lage-, Bank- oder Ver­si­che­rungs­be­ra­ter nehme ich ihre In­te­res­sen voll­um­fäng­lich und ohne Eigen­nutz wahr. In­te­res­sen­kon­flikte sind so­mit aus­ge­schlossen.

Vor­sorge­auf­träge ha­ben eine fi­nan­ziel­le und einer per­sön­liche Seite. Diese bei­den Kom­po­nen­ten las­sen sich gut auf zwei Ver­trauens­per­so­nen ver­tei­len. Für die Be­treu­ung im per­sön­li­chen Be­reich ist oft ein Fa­mi­lien­mit­glied die beste Wahl. Die fi­nan­ziel­len Be­lan­ge sind hin­ge­gen bei einer neut­ra­len Per­son bes­ser auf­ge­ho­ben. Kon­tak­tie­ren Sie mich un­ver­bind­lich für ein ers­tes per­sön­li­ches Gespräch.

Steuer­system Schweiz
Gut zu Wissen

shutterstock_96610930 

Vorsorge­auftrag
Frühzeitig daran denken

shutterstock_gruen 

Rund ums Geld
www.geld­blog.ch

shutterstock_96610930