Vorsorgeauftrag
Erledigung Ihrer Angelegenheiten
im Alter.
Eines Tages können Sie vielleicht nicht mehr für sich selber sorgen – ich kümmere mich um Ihre Interessen im Rahmen eines Vorsorgeauftrags.
Der Vorsorgeauftrag wurde in der Schweiz per 1.1. 2013 im Zusammenhang mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz eingeführt. Er dient der ordnungsgemässen Regelung der Angelegenheiten von vorübergehend oder definitiv urteilsunfähigen Menschen. Ursachen für die Urteilsunfähigkeit können ein Unfall, eine plötzlich eintretende Krankheit, Altersschwäche oder Altersdemenz sein.
Mit einem Vorsorgeauftrag ermächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten. Vor allem betagte Menschen können in einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag ihren Willen festhalten. Aber auch in jüngeren Jahren ist es nicht zu früh für eine solche Vereinbarung. Vorsorgen ist immer besser.
Damit ein Vorsorgeauftrag Rechtsgültigkeit erlangt, muss er entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Er muss eine klare Beschreibung der an die Vertrauensperson übertragenen Aufgaben beinhalten. Möglich sind auch die Übertragung von Einzelaufgaben und die Erteilung von Weisungen zur Umsetzung.
Der Vorsorgeauftrag verhindert die Errichtung einer Beistandschaft und damit einen behördlichen Eingriff in die Privatsphäre.
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