Nachlass­planung und Erbteilung

Was soll werden, wenn Sie einmal nicht mehr da sind?

Sie wollen klare Ver­hält­nis­se schaf­fen – ich nehme Ihre In­teres­sen wahr.

Das Dienst­leis­tungs­an­ge­bot:

  • Nach­lass­planung
  • Erbteilung
  • Willens­voll­streckung

Sie sind noch da!

Kein Mensch denkt gerne daran: Aber das Leben ist end­lich. Des­sen soll­te man sich be­wusst wer­den. Denn frü­her oder spä­ter holt die Erbs­chafts­pro­ble­ma­tik jede und je­den von uns ein: Man erbt oder man ver­erbt. In bei­den Fäl­len soll­ten die Dinge so ge­re­gelt sein, wie man es sich wünscht. Idea­ler­weise trifft man die nö­ti­gen Vor­keh­run­gen für die Re­ge­lung des eige­nen Nach­las­ses, so­lange man noch geis­tig fit ist.

Nachlass­pla­nung ist auch dann sinn­voll, wenn keine grossen Ver­mö­gen vor­handen sind. Lesen Sie mehr über das Thema in meinem Fach­beit­rag «Schul­den im Erbrecht».

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