Meine Beratungsleistungen: Vieles, was Recht ist. Aber nicht alles.
Wann benötigen Sie einen Rechtsanwalt, wann nicht? Viele Gesetze beziehen sich auf Vermögensfragen. Zum Beispiel regelt das Erbrecht den Übergang von Vermögen im Todesfall. Bei Tod eines Ehepartners, Trennung oder Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht über die Aufteilung des Vermögens.
Bei grundlegenden wie auch bei komplexen Fragen rund um die Vermögenssituation kann ich Sie als Treuhänderin mit einer Zusatzausbildung im Privatrecht kompetent beraten. Dabei fokussiert sich meine Beratung auf konzeptionelle und inhaltliche Aspekte von Vereinbarungen und Verträgen. Ich betrachte die Situation vor allem aus der finanziellen Perspektive und identifiziere die entsprechenden Risiken. Für die rechtliche Ausformulierung ziehe ich in Absprache mit Ihnen einen Notar oder einen Rechtsanwalt bei.